Heiratsurkunde aus dem Ausland: Was die Einbürgerungsbehörde oft nachfragt

Apostille, Übersetzung und Form — typische Stolpersteine, wenn die Ehe im Ausland geschlossen wurde.

Viele Mandantinnen und Mandanten bringen eine Heiratsurkunde mit, die im Heimatland ausgestellt wurde — und wundern sich, warum die Einbürgerungsstelle nachhakt. Häufig fehlt die Apostille oder eine von der Behörde akzeptierte Übersetzung.

Apostille und Legalisation

Je nach Herkunftsland reicht eine Apostille nach dem Haager Übereinkommen. Liegt das Land außerhalb dieses Systems, kann eine Legalisation über die deutsche Auslandsvertretung nötig sein. Klären Sie das, bevor Sie teure Expressübersetzungen beauftragen.

Übersetzung

Hamburger Stellen erwarten in der Praxis häufig Übersetzungen durch öffentlich bestellte oder beeidigte Übersetzerinnen und Übersetzer. Eine private Übertragung reicht selten. Bewahren Sie Original und Übersetzung zusammen auf.

Was wir in der Beratung prüfen

Im Statusgespräch schauen wir, ob die Urkunde zur eingetragenen Ehe bzw. Partnerschaft passt, ob Namensänderungen dokumentiert sind und ob weitere Nachweise zur Lebensgemeinschaft fehlen. So vermeiden Sie, dass die Mappe wegen eines Formfehlers liegen bleibt.

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